Die Debatte um das Teilzeit- und Befristungsgesetz

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Teilzeitarbeit erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Im Jahre 2001 waren ca. 6,8 Mio. Menschen teilzeitbeschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von 21Prozent der Erwerbstätigen, 7 Prozentpunkte mehr als 10 Jahre zuvor - Tendenz steigend. Seit Januar 2001 ist das TzBfG in Kraft. Es verfolgt unter anderem die Zielsetzung, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.

Die Arbeitgeber stehen dem TzBfG sehr skeptisch gegenüber. Insbesondere kleinere Betriebe haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung des TzBfG im Arbeitsalltag. Die BDA zieht folgendes Fazit zum einjährigen Bestehen des Gesetzes: „Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist nunmehr ein Jahr alt. Ein erstes Fazit zeigt sehr schnell, dass das Gesetz eher ein Rohrkrepierer als – wie von der Bundesregierung propagiert - ein beschäftigungspolitischer Renner geworden ist. Hinsichtlich des Teilzeitanspruchs ist der erhoffte Beschäftigungsaufbau ausgeblieben. (...) Es ist einmal mehr deutlich geworden: Arbeitsumverteilung schafft keinen einzigen neuen Arbeitsplatz. Auch eine positive Wirkung auf die – bereits auf freiwilliger Basis – in den 90er Jahren deutlich gestiegene Teilzeitquote ist ausgeblieben. Es bleiben allein Verunsicherung und rechtliche Unklarheit zurück.“

Auf Gewerkschaftsseite hingegen befürwortet man das Teilzeitgesetz, so äußerte sich die stellvertretende DGB-Vorsitzende Engelen-Kefer im September 2002 dahingehend, dass die Ausweitung des Angebots an hinreichend qualifizierter Teilzeit für Männer und Frauen ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei.

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