Die Debatte um den Ladenschluss

PROJEKTLOGO


Der Bundestag hat am 13. März 2003 das Ladenschlussgesetz geändert und die Verlängerung der erlaubten Ladenöffnungszeit an Samstagen von bislang 16 Uhr auf nunmehr 20 Uhr beschlossen. Die Regelung wurde am 20. Mai 2003 im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2003 Teil I Nr. 19, Seiten 658 bis 659) veröffentlicht und ist am 1. Juni 2003 in Kraft getreten. Die Geschäfte haben die Möglichkeit, an allen Werktagen (Montag bis Samstag) von 6 Uhr bis 20 Uhr öffnen zu können.

Die Gewerkschaften stehen längeren Öffnungszeiten im Einzelhandel ablehnend gegenüber. Sie halten die Ausweitung dieser Zeiten für ökonomisch unsinnig und sind der Ansicht, dass durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Arbeitsplätze entstehen. Der aktuelle Stand der Debatte ist bei der Dienstleistungsgewerkschaft verdi im Internet abrufbar.

Die Arbeitgeber begrüßen die verlängerten Ladenöffnungszeiten, weil so die Kundenzufriedenheit erhöht werden kann. Eine Stellungnahme des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels kann im Internet eingesehen werden.

© 2003 BEST-ZEIT - IW Köln