Positionen zu einzelnen Formen der Arbeitszeitflexibilisierung

PROJEKTLOGO

 

Vertrauensarbeitszeit

Teilzeit

Telearbeit

Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten

 


 

Vertrauensarbeitszeit

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall schätzt das Konzept der Vertrauensarbeitszeit und sieht in ihm zahlreiche Chancen und Möglichkeiten:

„Das Angebot an die Mitarbeiter, auf die Zeiterfassung zu verzichten, zeugt von einem Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiter und einer ergebnisorientierten Denkweise des Managements. Nicht die Anwesenheitszeit soll zukünftig als Kriterium für die Beurteilung der Arbeitsleistung im Mittelpunkt stehen, sondern das Arbeitsergebnis. Das bedingt tiefgreifende Veränderungen im Führungsverhalten und eine intensive Betreuung durch die Personalentwicklung.“

Verdi hat im November 2002 gewerkschaftliche Grundsatzpositionen zur Vertrauensarbeitszeit formuliert:

  • Verdi hält die Zeiterfassung für erforderlich, um die Schutzfunktion der Tarifverträge und Gesetze zu gewährleisten und um die Zeitansprüche einfordern und vor Arbeitsgerichten dokumentieren zu können.


  • Verdi befürchtet eine Verringerung des Einflusses der Betriebsräte und will Mitbestimmungs- und Gestaltungsrechte ausweiten und neu gestalten.

zurück zur Übersicht

 

 

Teilzeit

Die Arbeitgeberverbände befürworten eine Ausweitung der Teilzeit zur Flexibilisierung und Beschäftigungssicherung, allerdings auf freiwilliger Basis. Der Vorstand des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall hat in einem Positionspapier zum Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung 1999 festgehalten, dass eine Ausweitung der Teilzeitarbeit ausdrücklich gewünscht wird. Dort heißt es weiter, dass vielfältige Wege, von der Teilzeitbeschäftigung bis zum Sabbatical, denkbar sind und von den Arbeitgeberverbänden durch aktive Beratung unterstützt werden. Weiterhin könne es jedoch keine Verpflichtung zur Teilzeitarbeit - weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber - geben.

Die Gewerkschaften fordern einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Teilzeit (ohne Einschränkung durch betriebliche Gründe) durch gesetzliche und tarifliche Regelungen (siehe Debatte um das TzBfG).

Auf der Website der IG-Metall heißt es dazu:

„Teilzeitarbeit kann auch ein Instrument zur Entlastung des Arbeitsmarktes sein. Darüber hinaus entspricht Teilzeit in spezifischen Lebenssituationen den Wünschen der Beschäftigten. Deshalb sollte tarifvertraglich ein Anspruch auf Teilzeit, Regelungen zum Rückkehrrecht in Vollzeit und zur Gleichstellung bzw. zum Schutz vor Diskriminierung erreicht werden.“


zurück zur Übersicht

 

 

Telearbeit

Im Juli 2002 gaben der Präsident der BDA, Dr. Dieter Hundt, und der Vorsitzende des DGB, Michael Sommer, zum Abschluss einer europäischen Rahmenvereinbarung zur Telearbeit eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie den Abschluss dieses Übereinkommens begrüßten, das die europäischen Sozialpartner selbstständig getroffen haben.

Sie sei ein gutes Beispiel für einen Erfolg im sozialen Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auf europäischer Ebene, so heißt es auf beiden Seiten. Der Inhalt der Vereinbarung bezieht sich unter anderem auf den Grundsatz der Freiwilligkeit, den Schutz der Privatsphäre sowie die Aus- und Weiterbildung.

Die Zahl der Telearbeitsplätze hat sich in den letzten drei Jahren in Europa auf etwa 20 Millionen verdoppelt. In Deutschland bieten 8 Prozent der Unternehmen Telearbeit an; 5,8 Prozent der Erwerbstätigen nutzen dies.

1998 wurde der erste Tarifvertrag zur Telearbeit zwischen der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Postgewerkschaft geschlossen. Lange hatten die Gewerkschaften Telearbeit abgelehnt, weil sie fürchteten, es werde sich zu einer schlechtbezahlten Tätigkeit von Schreibarbeiten und Datenerfassung entwickeln. Dies kam jedoch anders: fast bei allen Berufen, auch hochqualifizierten, gibt es Aufgaben, die in Telearbeit erledigt werden können.

Telearbeit hat Vorteile für die Unternehmen und die Beschäftigten und kann als „Win-Win-Situation“ gestaltet werden.


zurück zur Übersicht

 

 

Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten

Im Rahmen des 3. Spitzengespräches des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit am 6. Juli 1999 haben Politik und Sozialpartner übereinstimmend erklärt, dass sie für eine differenzierte und flexibilisierte Arbeitszeitpolitik eintreten.

Beide Seiten betonten, dass diese Absichtserklärung ausdrücklich den verstärkten Einsatz von Arbeitszeitkorridoren und die Schaffung von Jahres-, Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten beinhaltet.

BDA-Präsident Hundt sagte zu Beginn der Tarifrunde 2002 am 17.01.2002: „Ich empfehle dringend die Vereinbarung von Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten.“ Hundt kritisierte die Blockadepolitik der Gewerkschaften, die weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit und Langzeitkonten verhindern. Bei der Vorstellung der BDA-Initiative pro-job am 23. Mai 2002 sprach er sich erneut für Langzeitkonten aus. Im Zusammenhang mit der Sozialversicherung sei der Aufbau von Zeitguthaben mit einem Höchstmaß an Bürokratie verbunden, was insbesondere den Mittelstand abschrecke. Daher plädiere er für ein einfaches Vorgehen: Arbeitszeitkonten dürften für die Beitragsberechnung immer erst als Auszahlung des Entgelts relevant werden. Dieses sogenannte Zuflussprinzip sei im Steuerrecht bereits Realität; das Sozialversicherungsrecht müsse dem angeglichen werden.

Die Gewerkschaften hingegen wollen erreichen, dass die Beschäftigten selbst über ihr angespartes Zeitguthaben verfügen können und dass die geleistete Arbeitszeit verzinst wird. Darüber hinaus fordern sie, dass der Insolvenzschutz durch den Gesetzgeber garantiert wird.



Informieren sie sich hier über die Möglichkeiten der Absicherung von Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten im Insolvenzfall


zurück zur Übersicht



© 2003 BEST-ZEIT - IW Köln