BEST-ZEIT - Newsletter Nr. 10

PROJEKTLOGO


Liebe Leserin, lieber Leser,

in unserem aktuellen Newsletter haben wir für Sie Informationen und Hinweise rund um das Thema „Teilzeit“ aufbereitet. Teilzeitarbeit gewinnt im Alltag vieler Unternehmen und ihrer Beschäftigten an Bedeutung: sei es um durch eine Reduzierung der Arbeitszeit Arbeitsplätze zu sichern, sei es, um mit Teilzeitarbeit Familie und Beruf vereinbaren zu können oder sei es, um Zeit für Weiterbildung zu gewinnen.

In unserer heutigen Ausgabe bieten wir Ihnen folgende Themen an:

  1. BEST-ZEIT-Workshop „Innovative Arbeitszeitgestaltung - Teilzeit in der betrieblichen Praxis“ am 20.11.2003, 14-17.30 Uhr, in Köln
  2. Kurz vorgestellt: Teilzeitarbeit
  3. Studien belegen: Teilzeitarbeit liegt bereits seit Jahren im Aufwärtstrend
  4. Erfahrungsberichte Teilzeitarbeit - Modelle aus der betrieblichen Praxis
  5. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge – Vereinbarungen zur Teilzeitarbeit
  6. Weiterführende Literatur, Publikationen und Links zur Teilzeit
  7. Förderung von Arbeitszeitberatung durch das Land Nordrhein-Westfalen

Beste Grüße aus Köln

Ihr BEST-ZEIT-Team





1. BEST-ZEIT-Workshop „Innovative Arbeitszeitgestaltung - Teilzeit in der betrieblichen Praxis“ am 20.11.2003, 14-17.30 Uhr, in Köln
Beim Stichwort „Teilzeit“ denken viele immer noch an den klassischen Halbtagsjob von acht bis zwölf. Dabei sind die Möglichkeiten der Teilzeitgestaltung sehr flexibel und bieten sowohl den Unternehmen als auch den Beschäftigten interessante Kombinationsmöglichkeiten.
Der BEST-ZEIT-Workshop bietet Hintergrundinformationen, Praxisbeispiele und einen Erfahrungsbericht aus der Stadtsparkasse Köln. Das Tagungsprogramm und die Online-Anmeldemöglichkeit finden Sie unter:
http://www.best-zeit.de/AZFPraxis/workshop1120.htm


2. Kurz vorgestellt: Teilzeitarbeit
Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigt, wenn ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Die Möglichkeiten der Ausprägung und Gestaltung von Teilzeitarbeit reichen vom verbreiteten Halbtagsjob mit einem klassischen Vier-Stunden-Halbtagsmuster über Modelle der Abrufarbeit, Arbeitsplatzteilung und Alterteilzeit bis zur Jahresteilzeit und Blockteilzeit. Ausschlaggebend für die Flexibilität von Teilzeitmodellen ist der Verteilzeitraum, also der Zeitraum, innerhalb dessen die Arbeitszeit flexibel verteilt werden kann. Je länger der Verteilzeitraum ist, desto flexibler kann der Arbeitnehmer auf die eigenen Wünsche und auf die Anforderungen im Betrieb eingehen. Während beim klassischen Halbtagsjob dieser Verteilzeitraum nur einem Tag entspricht, lässt sich beispielsweise im "„Verteilzeitraum Woche“ das reduzierte Stundenvolumen schon sehr variabel positionieren. Bei einem noch längeren Verteilzeitraum, lässt sich das vereinbarte Stundenvolumen in fast jeder Form flexibel innerhalb eines Monats oder Jahres verteilen.

Mehr zum Arbeitszeitmodell Teilzeit erfahren Sie unter:
http://www.best-zeit.de/Kompakt/Modelle/teilzeitarbeit.htm

Alle flexiblen Arbeitszeitmodelle finden Sie unter:
http://www.best-zeit.de/Kompakt/Modelle/modelle.htm


3. Studien belegen: Teilzeitarbeit liegt bereits seit Jahren im Aufwärtstrend
In Deutschland haben etwa ein Fünftel aller Erwerbstätigen einen Teilzeitarbeitsplatz: Von den 32,5 Millionen der abhängig Erwerbstätigen arbeiten 6,9 Millionen Erwerbstätige oder 21 Prozent Teilzeit. Die Teilzeitquote – der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen abhängig Erwerbstätigen – stieg damit von April 1991 bis April 2002 um fast sieben Prozentpunkte.
Mit fast sechs Millionen stellen Frauen 86 Prozent aller Teilzeittätigen. Die Teilzeitquote abhängig erwerbstätiger Frauen lag bei 40 Prozent, die der Männer bei 5 Prozent. Bezogen auf Erwerbstätige mit Kindern sind die Quoten etwas geringer: Während 35 Prozent der Mütter in Deutschland Teilzeit arbeiteten, waren es bei den Vätern 3 Prozent. Gegenüber 1996 ist die Zahl der Väter, die teilzeittätig sind, um 38 Prozent auf 260 000 gestiegen (Mikrozensus 2002).

Verglichen mit der EU liegt die Teilzeitquote mit 21 Prozent in Deutschland etwas über dem EU-Durchschnitt: 18,2 Prozent der Erwerbstätigen in der EU waren 2002 teilzeitbeschäftigt. Bei den erwerbstätigen Frauen belief sich der Anteil der Teilzeitbeschäftigten im Durchschnitt auf 33,5 Prozent. Die einzelnen Länderwerte schwanken dabei von 8,1 Prozent in Griechenland bis 72,8 Prozent in den Niederlanden (EU-Arbeitskräfteerhebung 2002).

Weiterführende Links:

Weitere Studien zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung:
http://www.best-zeit.de/kompakt/studien.htm

Statistisches Bundesamt - Mikrozensus 2002:
http://www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2003/Mikrozensus_2002.pdf

Statistisches Bundesamt / Eurostat – EU-Arbeitskräfteerhebung 2002:

  • http://www.eu-datashop.de/service/DE/infos/sta_kurz/thema3/stat_k_3.htmA
  • http://www.eu-datashop.de/download/DE/inhaltsv/thema3/arbeitsk.pdf

  • 4. Erfahrungsberichte Teilzeitarbeit - Modelle aus der betrieblichen Praxis
    Teilzeitarbeit ist in der Praxis sehr vielseitig. Zahlreiche Beispiele aus Unternehmen zeigen, wie Teilzeitarbeit in das betriebliche Arbeitszeitsystem integriert und welche unternehmerischen Ziele mit Teilzeitarbeit verwirklicht werden können.

    Die BASF AG in Ludwigshafen hat beispielsweise Ende der 90er Jahre ein Teilzeitförderprogramm durchgeführt und bereits ein Jahr vor der Einführung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes das betriebliche Recht auf Teilzeit eingeführt. Ergebnis: die Mitarbeiter erhielten nach der Erprobung des neuen Modells in einer Piloteinheit per Betriebsvereinbarung das Recht, ihre Arbeitszeit auf 85 Prozent der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu reduzieren. Die Notwendigkeit für eine neue Teilzeitregelung bei BASF lag darin, dass im Laufe der Jahre durch individuelle Arbeitszeitvereinbarungen mehr als 1 000 Teilzeitvarianten entstanden sind. Dies erwies sich für das Zeitwirtschaftssystem zunehmend als eine zeitaufwändige und damit kostenintensive Belastung. Neben der angestrebten Förderung von Teilzeitarbeit galt es also, eine Vereinfachung der bisherigen Teilzeitpraxis in der Zeitwirtschaft zu finden. BASF entschied sich nach einer Pilotphase daher für die Einführung einer Jahres- und einer Monatsteilzeit, die beide auf dem Durchschnittsprinzip basieren. Bei der Jahresteilzeit wird für einen Mitarbeiter ein Jahresarbeitszeitbudget vereinbart. Die Verteilung der Arbeitszeit nimmt der Mitarbeiter mit seinem Vorgesetzten und/oder dem Arbeitsteam entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse sowie der Erfordernisse des Unternehmens vor. Im Rahmen der Monatsteilzeit kann der Mitarbeiter zusammen mit seinem Vorgesetzten überlegen, ob er die monatlich reduzierte Arbeitszeit auf fünf Wochentage aufteilt, oder aber diese nach einem der in der Betriebsvereinbarung festgelegten Teilzeitrhythmen verteilt. Die Regelungen erwiesen sich als sehr erfolgreich und wurden daher im September 2001 unbefristet fortgeführt.

    Weitere Beispiele flexibler Arbeitszeitmodelle aus der betrieblichen Praxis finden Sie


    5. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge – Vereinbarungen zur Teilzeitarbeit
    Einige Tarifverträge, Firmentarifverträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten auch Übereinkünfte zur Förderung der Teilzeitarbeit.

    Gesamtmetall hat sich bereits im Jahr 1999 für eine Ausweitung der Teilzeitarbeit ausgesprochen, und mehrere Regionalverbände haben die Förderung der Teilzeit in ihrem Tarifvertrag verankert: Beispielsweise hat die Metallindustrie Niedersachsen am 02.06.2003 eine unveränderte Verlängerung des Tarifvertrags zur Förderung der Teilzeitarbeit vereinbart. In diesem niedersächsischen Tarifmodell zur Beschäftigungsförderung können seit 1999 auf der Basis eines Tarifvertrages Beschäftigte im Betrieb ihre Arbeitszeit befristet reduzieren. Unternehmensleitung und Betriebsrat können für den Betrieb insgesamt, für Abteilungen, Gruppen oder einzelne Beschäftigte freiwillige Vereinbarungen treffen, die den Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, die tarifliche Wochenarbeitszeit bis auf 17,5 Stunden abzusenken. Die Einkommen sowie alle weiteren Leistungen vermindern sich entsprechend der Verkürzung. Das Volumen an Arbeitszeit, das auf diese Weise eingespart wird, muss durch Neueinstellungen von Arbeitslosen vollständig ausgeglichen werden. Diese befristete Teilzeitarbeit wird aus einem von den Tarifparteien gemeinsam finanzierten Prämienfonds bestritten.

    Die Bayer AG hat in ihrer Gesamtbetriebsvereinbarung auch die Sozialpartnervereinbarung der Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie zur Förderung der Teilzeitarbeit vom 24.08.2000 aufgenommen: Es ist gemeinsames Ziel der Betriebsparteien, die Verbreitung von Teilzeitarbeit durch für alle Beteiligten tragfähige Lösungen zu fördern, ohne dadurch die betrieblichen Abläufe zu beeinträchtigen. Hierzu wird das Unternehmen geeignete Arbeitsplätze auch in Teilzeit anbieten. Aktuell hat die Bayer AG eine Teilzeitoffensive gestartet, die auch die Teilzeitquote von männlichen Angestellten und Arbeitern erhöhen soll: Insgesamt arbeiten bereits 1 100 teilzeitbeschäftigte Männern an den deutschen Standorten.

    Bei der DaimlerChrysler AG gibt es seit dem 10.12.2001 eine Gesamtbetriebsvereinbarung zur Teilzeit, die am 1.1.2002 in Kraft trat. Die Umsetzung praxisorientierter Teilzeitmodelle soll längere Kundenkontaktzeiten und zeitzonenübergreifende Zusammenarbeit auf dem internationalen Markt ermöglichen. Die Gesamtbetriebsvereinbarung zur Teilzeit umfasst folgende Punkte: Gespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeiter mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung für Unternehmen und Beschäftigte zu finden; die Möglichkeit, in jedem Kalenderjahr einen Teilzeitantrag zu stellen; ein Teilzeitantrag kann aus der Familienzeit heraus gestellt werden; die Gestaltung der Teilzeit ist Führungsaufgabe; bereichsspezifische Angebote bestimmter Teilzeitmodelle sowie deren kreative und praxisnahe Umsetzung sind ausdrücklich erwünscht; in Konfliktfällen findet ein innerbetriebliches Schlichtungsverfahren unter Beteiligung des Betriebsrats statt.

    Bei der Commerzbank wurde bereits 1993 eine Betriebsvereinbarung „Teilzeit“ abgeschlossen, um das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen zu verbessern. Die Deutsche Bank hat seit 1990 eine Betriebsvereinbarung zur Teilzeit und die Schering AG in Berlin seit 1984.

    Weitere Informationen zu Tarifverträgen

    Tarifregister NRW des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen:
    http://www.tarifregister.nrw.de/07_nutzungshinweise/index.html

    Tarifarchiv der Hans Böckler Stiftung:
    http://www.boeckler.de/rde/xchg/SID-3D0AB75F-C7A04DC2/hbs/hs.xsl/275.html


    6. Weiterführende Literatur, Publikationen und Links zur Teilzeit

    • www.teilzeit-info.de -
      Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zum Thema „Teilzeit“

      Unter dieser Internetadresse hat das BMWA ein umfangreiches Internetportal zum Thema „Teilzeitarbeit“ aufgebaut. Auf diesen Seiten finden Sie u. a. Informationen rund um das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Positionen zur Teilzeitarbeit aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht, Berechnungen des Teilzeit- oder Altersteilzeitgehalts, aktuelle Urteile aus der jüngeren Rechtssprechung zum Thema „Teilzeit“ sowie Broschüren, Downloads, Literaturtipps und Links.
      http://www.teilzeit-info.de

    • Brandt, Peter (2001): Der Rechtsanspruch auf Teilzeit. Praxiswissen für die betriebliche Arbeitszeitgestaltung. Köln
      Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht seit Beginn des Jahres 2001 allen Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit auf ein von ihnen bestimmtes Maß zu reduzieren. Unternehmen stehen vor der Frage, wie sie sich mit der neuen Rechtslage arrangieren können. Schließlich kann Teilzeitarbeit für beide Seiten Vorteile bieten, wenn die Entscheidung auf einem tragfähigen Kompromiss zwischen Unternehmens- und Mitarbeiterinteressen beruht. Die Publikation trägt zur Klärung der betrieblichen Probleme bei und informiert über das Für und Wider der Teilzeitarbeit, stellt die neue Rechtslage und die verschiedenen Modelle dar und bietet konkrete Hilfen für Unternehmen an.
      http://www.best-zeit.de/Pub1.htm

    • Deutscher Industrie- und Handelskammertag – DIHK (2003): 30 Fragen und Antworten zur Teilzeit. Berlin
      Der DIHK hat eine Broschüre herausgegeben, in der die häufigsten Fragen aufgeführt werden, die Unternehmen und Arbeitgeber seit Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes an die Industrie- und Handelskammern herangetragen haben.

    • Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (heute BMWA):
      „Teilzeit – Neue Perspektiven. Menschen – Motive – Modelle“

      Die Broschüre richtet sich an alle Gruppen, die mit dem Thema zu tun haben: Arbeitgeber, Arbeitnehmer aller Ebenen, Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen. Mit dieser Broschüre soll anhand von Teilzeit-Modellen und aktuellen Beispielen aus der Praxis gezeigt werden, wie sich der Wunsch nach Teilzeit für alle Beteiligten erfolgreich verwirklichen lässt.
      http://www.bma.de/download/broschueren/a264.pdf


    7. Förderung von Arbeitszeitberatung durch das Land Nordrhein-Westfalen
    Die zunehmende Verbreitung von flexiblen Arbeitszeitmodellen in der Wirtschaft ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Die „Landesinitiative Moderne Arbeitszeiten“ fördert daher die Arbeitszeitberatung in NRW. Alle Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen können einen Zuschuss in Höhe von 500,- Euro pro Beratungstag erhalten: kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter) bis zu 6 Tage, größere Unternehmen (mehr als 50 Mitarbeiter) bis zu 9 Tage. Eine Übersicht auf den Seiten der Landesinitiative Moderne Arbeitszeiten fasst die Rahmenbedingungen für eine Förderung der Arbeitszeitberatung zusammen:
    http://www.arbeitszeiten.nrw.de/b3-1f.htm

    Darüber hinaus hat das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (MWA) im Rahmen der „Landesinitiative Moderne Arbeitszeiten“ eine Koordinations- und Beratungsstelle zum Thema Arbeits- und Betriebszeit, das Zeitbuero-NRW, eingerichtet. Für alle Fragen rund um die Förderung der Arbeitszeitberatung ist das Zeitbuero-NRW der kompetente Ansprechpartner:

    Zeitbuero-NRW
    Leiterin: Dr. Ulrike Hellert
    Geschäftsstelle
    Märkische Str. 87
    44141 Dortmund
    Telefon: (02 31) 58 97 63-0
    Telefax: (02 31) 58 97 63-1
    E-Mail: info@zeitbuero-nrw.de
    Internet: http://www.arbeitszeiten.nrw.de/b1-4-3f.htm

     


     

    Ihr Ansprechpartner für den BEST-ZEIT-Newsletter:

    Jörn Solbrig
    Institut der deutschen Wirtschaft Köln
    Gustav-Heinemann-Ufer 84-88
    50968 Köln
    E-Mail: solbrig@iwkoeln.de
    Telefon: (02 21) 49 81 - 8 25
    Telefax: (02 21) 49 81 - 8 54


    Informationen zur Arbeitszeitflexibilisierung:
    http://www.best-zeit.de,
    http://www.flexible-arbeitszeiten.de

    Fragen, Kritik und Anregungen zum BEST-ZEIT-Newsletter?
    mailto:solbrig@iwkoeln.de

    Den BEST-ZEIT-Newsletter abonnieren oder abbestellen?
    http://www.best-zeit.de/newsletter.htm

    Bitte beachten Sie, dass wir für die Inhalte externer, verlinkter Seiten keine Verantwortung übernehmen.

    Der BEST-ZEIT-Newsletter ist urheberrechtlich geschützt.


    Köln, im November 2003



    Zurück zum Archiv


    © 2003 BEST-ZEIT - IW Köln