Investive Arbeitszeitpolitik: Mehr Arbeitszeitflexibilisierung für mehr Weiterbildung

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In der gemeinsamen Erklärung des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit anlässlich des 7. Spitzengesprächs am 4. März 2001 vereinbarten Politik und Sozialpartner, dass „Investive Arbeitszeitpolitik“ ein geeignetes Instrument sei, um mehr Qualifizierung durch flexible Arbeitszeiten zu erreichen. Sie haben das Thema „Zeitinvestitionen für Qualifizierung“ als neue Aufgabe der Arbeitszeitpolitik formuliert, um vor allem eine deutlich höhere Beteiligung an betrieblicher Weiterbildung (unter besonderer Berücksichtigung von Ungelernten, älteren Beschäftigten und Frauen) zu erreichen. Gerade diese Gruppen sind bei der Weiterbildung bislang unterrepräsentiert. Die Tarifvertragsparteien streben im Zusammenhang mit der Nutzung von Langzeitkonten und anderen arbeitszeitpolitischen Maßnahmen an, dass bei einem Einsatz von Zeitguthaben für Weiterbildung zugleich auch Arbeitszeit investiert wird.

Im Rahmen der investiven Arbeitszeitpolitik haben zum Beispiel IG-Metall und Arbeitgeberverband Südwestmetall im Juli 2001 einen Qualifizierungstarifvertrag geschlossen: Beschäftigte haben das Recht auf ein regelmäßiges Gespräch über Qualifizierung und zur Vereinbarung von Weiterbildungsmaßnahmen; Un- und Angelernte sowie Ältere müssen besonders berücksichtigt werden.

Die Reservierung von Arbeits- und Freizeit für bestimmte Elemente der beruflichen Weiterbildung ist aber nicht nur in einem tarifvertraglichen Rahmen vereinbart, sondern auch durch Betriebsvereinbarungen unter Nutzung entsprechender Arbeitszeitkonten umgesetzt worden. Beispielsweise sieht das „5 000 mal 5 000“-Modell von VW vor, dass jetzt wöchentlich drei Stunden für Bildungszeit angespart und in größeren Zeitblöcken genommen werden können. Diese drei Stunden Qualifizierung, die zur Hälfte von VW und zur anderen Hälfte von den Arbeitnehmern eingestellt werden, summieren sich auf einem Arbeitszeitkonto, auf dem bis zu 200 Stunden angespart werden können.

Auch DaimlerChrysler hat zum 1. Januar 2002 Langzeitkonten für seine rund 150 000 Mitarbeiter des Fahrzeuggeschäfts in Deutschland eingerichtet. Zukünftig können die Mitarbeiter für zusätzliche Aufgaben pro Jahr bis zu 150 Stunden auf ein Langzeitkonto buchen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt für berufliche und private Zwecke zu nutzen. Für persönliche Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. Meister-/Technikerschule) können bis zu 300 Stunden entnommen werden, die in der Folgezeit ausgeglichen werden müssen.

Jobrotation als weiteres Instrument der investiven Arbeitszeitpolitik, das die Bündnispartner im Rahmen der „Qualifizierungsoffensive“ vereinbart haben, eröffnet neben der verbesserten beruflichen Qualifikation der Arbeitskräfte, die sich weiterbilden, auch die Möglichkeit, dass andere Arbeitnehmer oder Arbeitslose zeitweise Arbeitserfahrungen und beruflich nutzbare Kenntnisse erwerben können. Mit dem seit dem 1. Januar 2002 in Kraft getreten Job-AQTIV-Gesetz wurde die Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen mit der zeitweiligen Beschäftigung von Arbeitslosen durch besondere Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der so genannten Jobrotation verknüpft. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Teilnahme an einer länger andauernden Qualifizierung ermöglichen, können für die Zeitdauer der Qualifizierung einen Arbeitslosen als Stellvertreter einstellen. Die Beschäftigung des befristeten Stellvertreters ist in einem Zeitraum von vier Wochen bis zu einem Jahr möglich. Der Betrieb erhält einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von mindestens 50 und höchstens 100 Prozent des Stellvertretereinkommens.

Ein weiteres Arbeitszeitmodell, das oftmals zur formellen oder informellen Weiterbildung genutzt wird, ist das Sabbatical.

Darüber hinaus existieren bereits zahlreiche Tarifverträge, in denen das Thema Weiterbildung Beachtung findet.

Das Gemeinschaftsprojekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) „Investive Arbeitszeitpolitik - Ansätze für eine Verbindung von Arbeitszeitpolitik und beruflicher Weiterbildung“ hat sich intensiv mit den Möglichkeiten der Nutzung von Arbeitszeitguthaben für Weiterbildung beschäftigt. Die Ergebnisse der repräsentativen Unternehmensumfrage durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) können auf den IW-Internetseiten nachgelesen werden.

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