Modellbeschreibung
Im Rahmen der Abrufarbeit wird dem Arbeitgeber aufgrund von Einzelarbeitsverträgen das Recht eingeräumt, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entsprechend den gegebenen betrieblichen Anforderungen festzusetzen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nur dann arbeitet, wenn im Betrieb für ihn Arbeit anfällt. In der restlichen Zeit kann der Arbeitnehmer frei über seine Zeit verfügen und ist nicht im Betrieb anwesend. Weiter ...
Warum Abrufarbeit? Vor- und Nachteile des Modells
Das Arbeitszeitmodell der Abrufarbeit eignet sich sehr gut, um flexibel auf schwankende Auftragslagen zu reagieren, da der Arbeitgeber in Phasen mit besonders hohem Arbeitskräftebedarf durch den Einsatz von zusätzlichen Abrufmitarbeitern seine Aufträge besser bewältigen kann, ohne in der anschließenden Saure-Gurken-Zeit die überschüssigen Arbeitskräfte wieder entlassen zu müssen. Das spart nicht nur Überstundenzuschläge, sondern auch Neueinstellungs- und Entlassungskosten. Weiter ...
Modellbeschreibung
Im Rahmen der Abrufarbeit wird dem Arbeitgeber aufgrund von Einzelarbeitsverträgen das Recht eingeräumt, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entsprechend den gegebenen betrieblichen Anforderungen festzusetzen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nur dann arbeitet, wenn im Betrieb für ihn Arbeit anfällt und der Arbeitgeber ihn abruft. In der restlichen Zeit kann der Arbeitnehmer frei über seine Zeit verfügen und ist nicht im Betrieb anwesend.
Im Gegenzug zur verhältnismäßig flexiblen Verfügbarkeit garantiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein im Vorfeld vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkontingent von einer im Durchschnitt zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit (z. B. 20 Stunden). Ob die vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit abhängig von der Bedarfslage mehr oder minder regelmäßig, in Blöcken oder am Stück mit entsprechend langen Freizeitblöcken abzuleisten ist, entscheidet aber der Arbeitgeber in Anbetracht seines Produktionsplans oder anhand des Arbeitsaufkommens. Er muss jedoch die in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vorgeschriebene Abruffrist von mindestens vier Tagen einhalten. Besondere Verbreitung findet die Abrufarbeit im Einzelhandel und in Produktionsbetrieben - hier besonders in Kombination mit Schichtarbeitssystemen.
Regelungen der Abrufarbeit
Über die gesetzlichen Regelungen der Abrufarbeit hinaus (TzBfG) sind Sondervereinbarungen möglich. Beispielsweise können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass die zu leistende Arbeitzeit innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, z. B. einem Monat oder einem Jahr, liegen muss. Außerdem hat das jeweils gültige Tarifrecht Vorrang vor dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, so dass Abweichungen von der Gesetzeslage, wenn sie von den Tarifpartnern gebilligt worden sind, zulässig sind (Tarifvorbehalt).
Abrufarbeit als Sonderform der Teilzeitarbeit
Im Prinzip stellt die Abrufarbeit eine Sonderform der Teilzeitarbeit dar und kann, wenn die Arbeitsblöcke auf der Grundlage einer reduzierten Wochenarbeitszeit z. B. über den Ausgleichszeitraum von einem Jahr verteilt werden, auch als Jahresteilzeit bezeichnet werden. Gegenüber der klassischen Variante der Teilzeitarbeit zeichnet sich die Abrufarbeit jedoch durch eine erheblich höhere Flexibilität aufseiten des Arbeitgebers aus. Dieser kann mithilfe der Abrufarbeit sowohl die Lage als auch die Dauer der geleisteten Arbeitszeit seiner Mitarbeiter flexibel an den jeweiligen Bedarf anpassen.
Häufig wird bei der Gestaltung der Abrufarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf der Basis der vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eine verstetigte Entlohnung vereinbart. Während der Arbeitnehmer somit auf ein kalkulierbares regelmäßiges Einkommen zurückgreifen kann, ist es dem Arbeitgeber nach wie vor möglich, innerhalb vereinbarter Grenzen (TzBfG § 12) frei auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zurückzugreifen.
Ist die Anforderung der Arbeitsleistung der Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen nur äußerst kurzfristig möglich, kann vereinbart werden, dass diese besonders kurzfristigen Abrufe gesondert honoriert werden. Die höhere Belastung der Arbeitnehmer wird somit durch Lohn- oder Zeitzuschläge berücksichtigt. Wichtig ist, dass die durchschnittliche Verteilung von Arbeit und Freizeit beispielsweise im Jahresdurchschnitt ausgeglichen ist. Die Kontrolle des Arbeitszeitsaldos kann z. B. durch die Führung von Arbeitszeitkonten gewährleistet werden.
Gelegentlich wird das Arbeitszeitmodell der Abrufarbeit auch mit dem Begriff KAPOVAZ bezeichnet. KAPOVAZ steht für Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit. Die Bezeichnungen KAPOVAZ und Abrufarbeit werden in der Regel synonym benutzt.
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Warum Abrufarbeit? Vor- und Nachteile des Modells
... aus Sicht der Arbeitgeber
Das Arbeitszeitmodell der Abrufarbeit eignet sich sehr gut, um flexibel auf schwankende Auftragslagen zu reagieren, da der Arbeitgeber in Phasen mit besonders hohem Arbeitskräftebedarf durch den Einsatz von zusätzlichen Abrufmitarbeitern seine Aufträge besser bewältigen kann, ohne in der anschließenden Saure-Gurken-Zeit die überschüssigen Arbeitskräfte wieder entlassen zu müssen. Das spart nicht nur Überstundenzuschläge, sondern auch Neueinstellungs- und Entlassungskosten. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber so die Problemsituation vermeiden, dass bei verhältnismäßig spontan anstehenden Aufträgen kurzfristig keine qualifizierten Arbeitskräfte auf dem freien Arbeitsmarkt verfügbar sind.
Der Einsatz von Abrufarbeit ist daher ein geeignetes Flexibilisierungsinstrument, um auf der einen Seite die Arbeitszeiten optimal an die betrieblichen Erfordernisse anzupassen und somit jede Form von Leerstand oder Überkapazität zu vermeiden und auf der anderen Seite Kosten einzusparen.
... aus Sicht der Arbeitnehmer
Trotzdem sollte beim Einsatz von Abrufarbeit auf lange Sicht bedacht werden, dass gerade die großen Freiheiten auf Arbeitgeberseite bezüglich der Abrufmodalitäten zu einer erhöhten Unzufriedenheit aufseiten der Arbeitnehmer führen können, da die abnehmende Akzeptanz und Unzufriedenheit über die Arbeitsumstände sich bei den Arbeitnehmern negativ auf die Qualität der zu erbringenden Leistungen auswirken können. Nur für solche Arbeitnehmer, die verhältnismäßig wenig arbeiten wollen und zudem relativ frei über die eigene Zeit verfügen können, kann das Modell der Abrufarbeit oder der KAPOVAZ Vorteile bieten.
Neben den guten Anpassungsmöglichkeiten von Belegschaftsstärke und Arbeitsanfall werden häufig auch die folgenden Vor- und Nachteile der Abrufarbeit aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht genannt:
Vorteile auf Arbeitgeberseite
- optimale Anpassung von Arbeitszeiten an betriebliche Erfordernisse
- höhere Flexibilität des Arbeitskräfteeinsatzes im Vergleich zur fest geregelten Teilzeitarbeit möglich
- Kostensenkung durch Reduzierung von Überstundenzuschlägen und Neueinstellungs- und Entlassungskosten
- Verfügbarkeit von eingearbeiteten Arbeitskräften kann gesichert werden.
Nachteil auf Arbeitgeberseite
- Unter Umständen wachsende Unzufriedenheit aufseiten der Arbeitnehmer.
Vorteil auf Arbeitnehmerseite
- Vorteile für Arbeitnehmer, die verhältnismäßig wenig arbeiten und zudem relativ frei über die eigene Zeit verfügen können und wollen und keinerlei Vorlieben haben, wann sie arbeiten.
Nachteil auf Arbeitnehmerseite
- Große Abhängigkeit vom Arbeitgeber, da dieser darüber entscheidet, wann der Arbeitnehmer arbeiten und Geld verdienen kann.
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