Glossar zum Thema AZF |
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AAbrufarbeitArbeitszeitmodell, das dem Arbeitgeber ermöglicht, nach Bedarf - z. B. um auf schwankende Auftragslagen zu reagieren - zusätzliche Arbeitskräfte abzurufen (anders: Bedovaz). Das neue "Teilzeit- und Befristungsgesetz" regelt Abruffristen, tägliche und wöchentliche Mindestarbeitsstundenzahl. Alternierende TelearbeitDer Telebeschäftigte wechselt regelmäßig zwischen Heimarbeitsplatz und betrieblichem Arbeitsplatz. Dies ist die am meisten verbreitete Form der Telearbeit, weil sie die möglichen Gefahren dieser Arbeitsform (Verlust der sozialen Bindungen im Unternehmen, schlechter Informationsfluss, Karrierehemmnis) minimiert. AltersteilzeitDie Altersteilzeit ist eine Form der Teilzeitarbeit, die tarifvertraglich geregelt ist und bei der Arbeitnehmer/innen nach Vollendung des 55. Lebensjahres die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit um die Hälfte zu reduzieren und so einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu erlangen. Grundlage ist das Altersteilzeitgesetz (ATG). AmpelkontoDas Ampelkonto, eine Unterform des Zeitkontos, ist in eine rote, eine gelbe und eine grüne Phase eingeteilt. Innerhalb der grünen Phase kann der/die Mitarbeiter/in eine vorher festgelegte Anzahl an Plus- oder Minusstunden leisten und eigenverantwortlich verwalten. In der gelben Phase wird die vereinbarte Zahl an Plus- oder Minusstunden über- oder unterschritten, d. h. der/die Beschäftigte vereinbart mit der Gruppe oder der/dem Vorgesetzten Maßnahmen, um das Konto auszugleichen. In der roten Phase analysieren Vorgesetzte und Beschäftigte/r gemeinsam, wie das hohe Zeitkontosaldo ausgeglichen werden kann. Amorphe ArbeitszeitIm Rahmen der amorphen Arbeitszeit wird ausschließlich das Volumen der vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitszeit festgelegt. Die Lage und Dauer der Arbeitszeit wird dagegen bewusst offen gelassen. ArbeitszeitDie Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen wird als Arbeitszeit bezeichnet (§ 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG). ArbeitszeitdauerDie Arbeitszeitdauer wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in arbeitsvertraglich vereinbart. Die durch das Arbeitszeitgesetz festgelegte Obergrenze liegt bei 48 Stunden pro Woche. ArbeitszeitflexibilisierungDie Arbeitszeit wird durch ihre zeitliche Lage und Dauer bestimmt. Ist mindestens einer dieser beiden Faktoren permanent veränderbar, so liegt eine flexible Arbeitszeit vor. ArbeitzeitgesetzZweck des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen. ArbeitszeitkontoEin Arbeitszeitkonto befähigt die Mitarbeiter/innen, die stetige Arbeitszeit bei fester monatlicher Entlohnung innerhalb eines bestimmten Rahmens zu variieren und längerfristig über einen definierten Ausgleichszeitraum (Monat, Jahr, Leben) mittels Zeitguthaben und Zeitschulden auszugleichen. Auf dem Arbeitszeitkonto werden demnach Abweichungen der tatsächlichen Arbeitszeit von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit festgehalten. ArbeitszeitmodelleIn Arbeits- und Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen ist die regelmäßige (individuelle, betriebliche, tarifliche) Arbeitszeit, meist als Wochenarbeitszeit, festgelegt, die jeder Beschäftigte ableisten muss. Es gibt eine Reihe von Modellen zur Gestaltung der Arbeitszeit, zur Entkopplung von Arbeits- und Betriebszeit, die einerseits dem Unternehmen optimale Nutzung seiner Ressourcen und andererseits den Beschäftigten optimale Zeitsouveränität bieten sollen. ArbeitszeitverteilungMit der Arbeitszeitverteilung werden Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit festgelegt und auf die verschiedenen Wochentage, Wochen und Monate verteilt. Die Verteilung der vereinbarten Arbeitzeitdauer der einzelnen Mitarbeiter/innen ist mitbestimmungspflichtig. AufzeichnungspflichtArbeitgeber sind nach § 16 Abs. 2 der ArbZG verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag (3 Satz 1 ArbZG) hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Außerbetriebliche ArbeitsstätteDer Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers befindet sich außerhalb des Unternehmens, beispielsweise zu Hause, direkt beim Kunden oder in einem Nachbarschaftsbüro (siehe Telearbeit). BBandbreitenmodelleBei Bandbreitenmodellen wird eine Schwankungsbreite der täglich oder wöchentlich zu leistenden Arbeitszeit mit Höchst- oder Niedrigzeiten vereinbart. Jede/r Arbeitnehmer/-in muss dabei die vertragliche Arbeitszeitdauer durchschnittlich erreichen. BedovazBedarfsorientierte variable Arbeitszeitgestaltung. Arbeitszeitmodell, das sich am Bedarf der Mitarbeiter/innen orientiert, damit diese Beruf und persönliche Interessen besser vereinbaren können (anders: Abrufarbeit). BereichsfunktionszeitDie Bereichsfunktionszeit ist eine fest definierte Zeit, in der ein Bereich (z. B. eine Abteilung) durch eine personelle Mindestbesetzung funktionsfähig ist, ohne dass alle Mitarbeiter/innen gleichzeitig anwesend sein müssen. Somit ist gewährleistet, dass z. B. die Kundschaft in dieser Zeit eine/n Ansprechpartner/in hat. BesetzungsplanIm Besetzungsplan wird geregelt, wie viele und welche Mitarbeiter/innen mit welchen Qualifikationen, wann und wo innerbetrieblich eingesetzt werden. BetriebszeitWährend der Betriebszeit werden im Betrieb unter Einsatz der Betriebsmittel (Maschinen, Geräte etc.) Leistungen erbracht. CDDiskontinuierliche SchichtarbeitBei der diskontinuierlichen Schichtarbeit liegt die Betriebszeit unter 168 Stunden pro Woche. Das Wochenende oder auch nur der Sonntag können arbeitsfrei sein. EErweiterte FunktionszeitUm extreme Auftragsspitzen zu bearbeiten oder persönliche Interessen zu berücksichtigen, kann eine Unterform des Gleitzeitmodells genutzt werden: die erweiterte Funktionszeit, die im Rahmen der Funktionszeit (siehe dort) eine Ein- und Ausgleitspanne vorsieht. FFlexi-GesetzAbkürzung für das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen Flexible ArbeitszeitenAls flexible Arbeitszeiten werden alle Arbeitszeiten bezeichnet, die von der Normalarbeitszeit abweichen. Je nach Variation des Arbeitsvolumens, der Arbeitszeitlage und verteilung können unterschiedliche Arbeitszeitmodelle entstehen. FreizeitFreizeit bezeichnet die Zeit, die ein/e Beschäftigte/r außerhaIb seiner Arbeitszeit verbringt, ohne erwerbstätig zu sein. FunktionszeitDie Funktionszeit ist eine Unterform des Gleitzeitmodells. Sie enthält keine Kernarbeitszeit, sondern betrieblich vereinbarte Funktionszeiten, z. B. Bereichsfunktionszeit (siehe dort), die festlegen, zu welchen Zeiten einzelne Betriebsbereiche funktionsfähig sind. In Absprache mit den anderen Mitarbeiter/innen kann - entsprechend der betrieblichen Belange - die Lage und Verteilung der Arbeitszeit selbst bestimmt werden. GGleitzeitBei der Gleitzeit handelt es sich um eine Arbeitszeitform, bei der im betrieblich vorgesehenen Rahmen die Arbeitszeit bzgl. Lage und Verteilung eigenverantwortlich vom/von der Beschäftigten festgelegt werden kann. Man unterscheidet zwischen klassischer Gleitzeit, Funktionszeit und erweiterter Funktionszeit. Siehe auch unter Kernzeit. GünstigkeitsprinzipDas Günstigkeitsprinzip greift dann, wenn eine arbeitsvertragliche Regelung für den/die Arbeitnehmer/in objektiv günstiger ist als die entsprechende Regelung im Tarifvertrag. Einzelvertragliche Abmachungen gegen in diesem Fall der tariflichen Regelung vor (§ 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz). HHeimarbeitHeimarbeiter/innen erbringen ihre Arbeit in einer von ihnen selbst gewählten Betriebsstätte. Es existiert keine persönliche Abhängigkeit zum Arbeitgeber. IInsolvenzsicherungUnternehmen sind gesetzlich verpflichtet, sowohl bei Altersteilzeit als auch bei Langzeitkonten die Arbeitszeitguthaben gegen Insolvenz zu sichern. Die Arbeitszeitkonten müssen gegen Insolvenz gesichert werden, wenn
Auf einem Ist-Arbeitszeitkonto werden Abweichungen der tatsächlichen Arbeitszeit von der Vertragsarbeitszeit oder von einer hiervon verschiedenen Planarbeitszeit verbucht. JJahresarbeitszeitBasis der Jahresarbeitszeit sind die zu erarbeitenden Nettoarbeitsstunden, die auf der Grundlage der wöchentlichen Arbeitszeitdauer berechnet werden. Entsprechend der betrieblichen Belange und der Interessen der Mitarbeiter/innen wird die vertragliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Jahres erreicht, während das Gehalt konstant gezahlt wird. JahresteilzeitJahresarbeitsvolumen, das durchschnittlich unterhalb des Vollzeitvolumens für ein Jahr liegt und unterschiedlich erbracht werden kann: monatsweise Vollzeit wechselnd mit Freimonaten; Wechsel zwischen 50% und 100% Wochenarbeitszeit, aufs Jahr durchschnittlich 70% ergebend; im gesamten Spektrum zwischen Vertrauensarbeitszeit und Abrufarbeit realisierbar. Job-pairingJob-pairing ist eine Form des Job-sharings (siehe dort), bei dem sich die Arbeitnehmer/innen verpflichtet haben, die Arbeit zusammen zu erledigen und die wesentlichen Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Job-sharingBeim Job-sharing werden eine oder mehrere Arbeitsplätze durch zwei oder mehrere Teilzeit-Beschäftigte besetzt. So können sich zwei Beschäftigte z. B. eine Stelle teilen. Dauer und Lage der Arbeitszeit können zwischen den Stellenteilenden oft individuell abgesprochen werden. Siehe auch Job-pairing und Split Level Sharing. Job-splittingEin Vollzeitarbeitsplatz wird in zwei voneinander unabhängige Teilzeitstellen aufgeteilt. KKapovazKapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (ältere Bezeichnung für Abrufarbeit). KernzeitDie Kernzeit ist innerhalb der gleitenden Arbeitszeit die Arbeitszeit, in der alle Betriebsangehörigen am Arbeitsplatz sein und die von ihnen geschuldete Arbeitsleistung erbringen müssen. Klassische GleitzeitDie klassische Gleitzeit besteht aus einer Kernarbeitszeit mit allgemeiner Anwesenheitspflicht und sogenannten Gleitzeitspannen. Innerhalb dieser Spannen können Arbeitnehmer/innen Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit selbst festlegen. Kontinuierliche SchichtarbeitKontinuierliche Schichtarbeit (auch Konti-Schicht) umfasst sowohl Nacht- als auch Samstags- und Sonntagsarbeit. Der Betrieb wird rund um die Uhr aufrecht erhalten, also 168 Stunden pro Woche. KurzzeitkontoEin Kurzzeitkonto ist ein Arbeitszeitkonto (siehe dort), das wöchentlich oder monatlich auszugleichen ist. LLage der ArbeitszeitDie Lage der Arbeitszeit bezeichnet die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Diese kann täglich, wöchentlich oder monatlich unterschiedlich sein wie z. B. bei der Schichtarbeit, bei der die Lage der Arbeitszeit zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht wechseln kann. LangzeitkontoBei Langzeitkonten, einer Form des Arbeitszeitkontos (siehe dort), handelt es sich um Jahresarbeitzeit- und Lebensarbeitszeitkonten sowie Arbeitszeitsparbücher und in Geld oder Zeit geführte Zeitwertpapiere. LebensarbeitszeitDas Unternehmen legt eine Gesamtlebensarbeitszeit fest, die in unterschiedlichen Arbeitszeiträumen abzuleisten ist. Das Modell ermöglicht eine gleitende Eintrittsphase ins Erwerbsleben, Unterbrechungen und schließlich die flexible Pensionierung. Von Leerzeit (oder Stillstandzeit) spricht man, wenn in einem Betrieb die Betriebsmittel nicht genutzt werden. MMehrarbeitMehrarbeit ist die Arbeit, die der/die Arbeitnehmer/in über die gesetzlich, tariflich oder vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus leistet. MinusstundenMinusstunden entstehen durch Unterschreitung der betriebsüblichen Arbeitszeit (siehe auch Überstunden). MindestruhezeitArbeitnehmer/innen müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitzeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden erhalten. In bestimmten Bereichen kann die Ruhezeit zum ausgedehnt oder verkürzt werden (§5 ArbZG). Mobilzeitsiehe Teilzeitarbeit NNachtarbeitUnter Nachtarbeit versteht man jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr in Bäckereien, 22 bis 5 Uhr in Konditoreien) umfasst. NormalarbeitszeitVon Normalarbeitszeit spricht man bei einer Vollzeitbeschäftigung mit einer Arbeitszeit von 35 bis 40 Stunden pro Woche. Die Arbeit wird dabei i. d. R. ohne zu variieren von Montag bis Freitag geleistet. OPPlan-ArbeitszeitkontoAuf einem Plan-Arbeitszeitkonto werden Abweichungen der Vertragsarbeitszeit von einer hiervon verschiedenen Planarbeitszeit verbucht. Permanentes SchichtsystemIm Rahmen der Schichtarbeit spricht man von einem permanenten Schichtsystem, wenn die Beschäftigten nur eine bestimmte Schicht übernehmen, z. B. die Dauernachtschicht. QQualifizierungstarifvertragTarifvertrag, der die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten regelt. Der im Juni 2001 geschlossene Qualifizierungstarifvertrag zwischen IG Metall und Südwestmetall z. B. sichert den Beschäftigten den Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch über den Weiterbildungsbedarf sowie die Vereinbarung der notwendigen Maßnahmen zu, mit dem Hinweis, vor allem Ältere sowie Un- und Angelernte besonders zu berücksichtigen. RRuhepausenRuhepausen müssen im voraus festgelegt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden müssen die Ruhepausen insgesamt mindestens 30 Minuten betragen, bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit insgesamt mindestens 45 Minuten. RuhezeitRuhezeit ist die Zeit, die ein/eine Arbeitnehmer/in nach der Beendigung der täglichen Arbeit ununterbrochen verbringen muss, ohne hierin Arbeit zu verrichten (siehe auch Mindestruhezeit). SSabbatjahrArbeitgeber und Mitarbeiter/in können arbeitsvertraglich eine Sabbatjahrregelung festlegen: Alle sieben Jahre kann ein sog. Sabbatjahr eingelegt werden, das für einen Langzeiturlaub oder eine individuelle Bildungsmaßnahmen genutzt werden kann und während dessen das bestehende Arbeitsverhältnis aufrechterhalten bleibt. In der Praxis werden z. T. auch kürzere Periodisierungen gewählt. SchichtarbeitVon Schichtarbeit wird dann gesprochen, wenn zu unterschiedlichen Zeiten gearbeitet wird, z. B. Früh-, Spät-, Nachtschicht oder regelmäßig zu von der Normalarbeitszeit abweichenden Zeiten, z. B. Dauernachtschicht. Selbstbestimmte ArbeitszeitUnter selbstbestimmter Arbeitszeit bei Trennung von Betriebs- und Arbeitsstätte können alle Arbeitszeitmodelle zusammengefasst werden, bei denen der/die Beschäftigte aufgrund der räumlichen Verlagerung seiner Tätigkeit in einem größeren Umfang die Chance erhält, seine Arbeitszeit völlig autonom zu gestalten. (siehe Heimarbeit, siehe Telearbeit) Sonn- und FeiertagsarbeitSonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen sind für bestimmte Tätigkeiten möglich (§9 und §10 ArbZG). Split Level SharingDer Arbeitsplatz wird nach funktional nach Arbeitsinhalten geteilt, wobei die unterschiedlichen Teilarbeitsplätze unterschiedliche Qualifikationsniveaus aufweisen können. TTeilzeitarbeitTeilzeitarbeit (oder Mobilzeit) ist jede vertragliche Arbeitszeit, die geringer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit für vergleichbare Vollzeitkräfte. Teilzeitarbeit kann, aber muss nicht flexibel gestaltet sein. TelearbeitBei der Telearbeit befindet sich der Arbeitsort räumlich entfernt vom Unternehmen. Die Arbeitszeit wird relativ regelmäßig außerhalb des Unternehmens wahrgenommen. Telearbeit ist nur mit Hilfe des Einsatzes von IuK-Technologien wie Telefon, Fax, PC, Online-Verbindung zum Unternehmen, Internet und/oder E-Mail möglich. Telearbeitszentren Der Betrieb mietet die von einem privaten oder öffentlichen Dienstleister bereitgestellte technische und räumliche Büroinfrastruktur – oft zeitlich befristet (stunden-, wochen-, monatsweise). Telearbeitszentren befinden sich meist an verkehrstechnisch günstig gelegenen Standorten wie in Bahnhofsnähe oder unmittelbar an Autobahnausfahrten. Teleheimarbeit Der Begriff Teleheimarbeit bezeichnet die Form der Telearbeit, bei der die Telebeschäftigten ausschließlich zu Hause arbeiten. Als Rechtsform sind ein normales Arbeitsverhältnis, Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz oder berufliche Selbstständigkeit möglich.UÜberstundenWird die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten, die durch Kollektivvertrag (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) oder Arbeitsvertrag festgelegt ist, spricht man von Überstunden oder Überarbeit. Unregelmäßige SchichtsystemeInnerhalb einer Schicht variiert die Anzahl der Beschäftigten sowie die Anzahl der Beschäftigten in sich eventuell überschneidenden Schichten. Dies wird nach dem vorhersehbaren, tageszeitabhängigen Arbeitsanfall entschieden (z. B. im Einzelhandel mehr Beschäftigte zwischen 15.00 und 18.00 Uhr als zwischen 12.00 und 14.00 Uhr). VVariable ArbeitszeitMitarbeiter/innen können über Dauer und Lage der Arbeitszeit selbst bestimmen. Es gibt keine Kernzeiten. Verteilung der ArbeitszeitBei der Verteilung der Arbeitszeit wird das arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenvolumen gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die einzelnen Tage einer Woche, einzelne Wochen eines Monats oder einzelne Monate eines Jahres verteilt. VertrauensarbeitszeitBei der Vertrauensarbeitszeit wird das Ergebnis der Arbeit in den Vordergrund gestellt. Die Beschäftigten können die Lage und Verteilung der Arbeitszeit nach Vereinbarung selbst organisieren und sind damit zeitlich autonom. Virtuelle UnternehmenDer Zusammenschluss von rechtlich unabhängigen und räumlich getrennten Selbstständigen oder Kleinunternehmern – auf Dauer oder auch nur für die Abwicklung eines Projekts – zu einem virtuellen Unternehmen, das dann unter einem eigenen Firmennamen agiert, ist ein virtuelles Unternehmen, das seine Geschäftsprozesse oft mittels Telekooperation bewerkstelligt. WWahlarbeitszeitBei der Wahlarbeitszeit wird die Mitarbeiterbesetzungsstärke in Abhängigkeit vom Kundenverhalten wöchentlich, täglich und stündlich unterschiedlich geplant. Das sich daraus ergebende Besetzungsprofil wird für alle Mitarbeiter/innen sichtbar ausgehängt, damit sie ihren Arbeitseinsatz je nach den persönlichen Zeitbedürfnissen und dem vertraglich vereinbarten Zeitvolumen in den Einsatzplan eintragen. Dabei sprechen sich die Arbeitskräfte untereinander oder mit der Führungskraft ab. Die Wahlarbeitszeit ist besonders für Teilzeitinteressierte attraktiv. Sie ist auch als Bauklotz- bzw. Modulsystem bekannt, weil der Arbeitseinsatz bausteinartig verplant wird. WechselschichtIm Rahmen der Schichtarbeit spricht man von Wechselschicht, wenn zwischen Früh-, Spät- oder Nachtschicht gewechselt wird. WegezeitMan unterscheidet zum einen zwischen dem Zeitaufwand für den Weg zwischen der Wohnung und dem Betrieb der Beschäftigten, der keine Arbeitszeit nach § 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG darstellt. Wegezeit ist andererseits aber auch der Zeitaufwand zum Bewältigen von Wegen innerhalb des Betriebes selbst und außerhaIb der Betriebsstätte, die Arbeitnehmer/innen im Interesse des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin nach Beginn und vor dem Ende der Arbeitszeit zurücklegen. Dieser Zeitaufwand zählt zur Arbeitszeit nach § 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG. Werktägliche ArbeitszeitDie werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer/innen darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Werktage sind nach allgemeiner Ansicht alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. XYZZeitkontoMit einem Zeitkonto werden die tatsächlich geleisteten (Ist-Zeit) oder die von der vertraglichen Regelarbeitszeit abweichenden Stunden (Soll-Zeit) registriert. Es stellt ein zentrales Steuerungsinstrument in flexiblen Arbeitszeitsystemen dar. ZeitwertpapierEine Form der Insolvenzsicherung von Langzeitkonten, das zuerst bei VW entwickelt wurde: Die Beschäftigten zahlen ihre Arbeitszeitguthaben aus Mehrarbeit, aber auch Teile des Gehalts wie Weihnachtsgeld oder Prämien auf ein Konto ein. Die Zeit wird in Geld umgerechnet und als verzinsliches "Zeitwertpapier" in Form eines Rentenfonds angelegt. |
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